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Regeln zur Nutzung der eSPeros Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

§1 - eSPeros Definition
eSPeros sind ein Bonussystem von startparadies.de und haben keinen direkten Geldgegenwert. eSPeros können auf startparadies.de weder durch Bezahlung gekauft noch in Geld zurückgetauscht werden. eSPeros werden lediglich als Belohnung für die gezeigte Aktivität in der SP-Community an die User ausgeschüttet.

§2 - eSPeros verdienen
Je aktiver ein User ist, desto mehr eSPeros erhält er. Diese werden nachts gesammelt für den vorigen Tag überwiesen. eSPeros können ausschließlich durch Aktivität oder durch Tausch vom startparadies.de-Guthaben erworben werden. Die Möglichkeit einer direkten Geldeinzahlung bzw. Aufladung des startparadies.de-Accounts besteht nicht.

§3 - eSPeros transferieren
Es ist möglich, eSPeros direkt von User zu User zu überweisen. Diese Transaktionen sind für alle Mitglieder kostenfrei. Es ist nicht erlaubt, eSPeros mit mehreren Accounts zu sammeln und auf einen einzigen Account zu überweisen. User mit mehreren Accounts gelten als Faker was mit Accountsperre geahndet wird. Aus Sicherheitsgründen müssen mindestens 25 eSPeros gleichzeitig an einen User transferiert werden.

§4 - eSPeros in der SP-Community handeln
Die SP-Community darf über das bereitgestellte Forum und die Shoutbox sowie über eigene Webseiten eSPeros gegen Aktionen tauschen. Es steht jedem User frei, an solchen Aktionen teilzunehmen.

§5 - Verantwortlichkeit von startparadies.de
Für den Handel von eSPeros übernimmt startparadies.de keinerlei Verantwortung. Die Teilnahme an Aktionen jeglicher Art (und damit ggf. die Herausgabe des eSPeros-Passwortes) geschieht auf eigene Gefahr! eSPeros, die ausversehen an eine falsche ID geschickt wurden, werden nicht zurückerstattet. Auch das Verleihen von eSPeros geschieht auf eigenes Risiko (wenn der Kreditnehmer die eSPeros nicht zurückzahlen kann oder will, übernimmt startparadies.de keine Verantwortung).

§6 - Definition von Faker und Betrüger
Als Faker oder Betrüger gilt, wer vereinbarte eSPeros nicht auszahlt, nach Zahlung die Ware/Aktion nicht liefert, wer gestohlene Ware anbietet, wer mit Aktionen, die Drittanbieter einschließen (Banner/Anbieter), gegen die AGB dieser Anbieter verstößt, wer illegale Waren anbietet, und wer sich nicht an eventuelle Zusatzregeln hält.

§7 - Sanktionen von Fakern und Betrügern
Wer nach §6 als Faker oder Betrüger eingestuft wurde, kann durch startparadies.de gesperrt werden, falls die SP-Community dies fordert. Außerdem kann in Zukunft der Handel mit dieser Person verweigert werden oder die Person aus dem Forum/Shoutbox, in dem die Aktion stattfindet, verbannt werden.

§8 - Grundsätzlicher Ablauf: Glücksspiele, Wetten und ähnliches
Der Durchführende einer solchen Aktion muss diese zunächst so umfassend wie möglich beschreiben. Danach können die Einsätze von den Usern an den Durchführenden überwiesen werden. Nach einer gewissen Zeit oder Teilnehmerzahl (muss vorher angekündigt werden) schließt der Anbieter die Aktion, bestimmt den oder die Gewinner (bei Wetten zum Beispiel nach Ablauf dessen worauf gewettet wurde, etc.) und überweist an den oder die Gewinner die eSPeros. Es ist dem Durchführende kann, soweit dies vorher angekündigt wurde, einen prozentualen Anteil als Eigengewinn einzubehalten.

§9 - Grundsätzlicher Ablauf: Ware/Aktionen für eSPeros
Hierbei bietet der Durchführende eine Aktion an, wie zum Beispiel das Erstellen eines Webdesigns oder die Anmeldung bei einem Anbieter. Im Gegenzug möchte er vom Käufer eSPeros haben. Der Durchführende hat die Wahl, entweder an eine gewisse Anzahl von anderen Usern zu einem festgelegten Preis zu verkaufen oder an den Meistbietenden zu versteigern. Bei Auktionen darf ein anderer User nur bieten, falls er den Betrag in eSPeros überhaupt aufbringen kann. Nimmt der Höchstbieter nicht an, so kann er gemäß §6 als Betrüger eingestuft werden. Ob zunächst die Ware oder erst die eSPeros den Besitzer wechseln, müssen die Partner unter sich klären. startparadies.de bzw. Admins und Moderatoren von startpardies.de sind nicht verpflichtet sogenannte "Treuhänder" zu stellen, werden dies aber in den meisten Fällen gern durchführen.

§10 - Grundsätzlicher Ablauf: Tausch von eSPerosn für Ware/Aktionen
Der Durchführende bietet einer begrenzten Anzahl von anderen Usern an, sich eSPeros zu verdienen (z.B. ihm eine Ware oder Aktion liefern). Es gelten hierbei die gleichen Handelsgrundsätze wie in §9.

§11 - Aktionen und Auktionen von Drittanbietern
Aktionen welche gegen die gültigen AGBs von Drittanbietern verstossen sind nicht gestattet und werden ersatzlos entfernt. Die User sind verpflichtet, sich selbst einen genauen Überblick über die AGBs der Drittanbieter zu verschaffen. Eventuelle Verstöße haben eine Verwarnung und bei Wiederholung den Ausschluß aus der Community zur Folge. startparadies.de behält sich in diesem Fall auch die Löschung des Accounts vor. Ferner ist es den Moderatoren vorbehalten, diesen Regelverstoß dem Drittanbieter mitzuteilen.

§12 - Ideen oder Software
Es ist grundsätzlich erlaubt, Konzepte für Aktionen zu eSPeros zu entwickeln oder softwaregestützte Aktionen durchzuführen. Sollten solche Aktionen zu Problemen führen, so können diese Aktionen durch das Hinzufügen eines Paragraphen in die Regeln zu den eSPeros geregelt, beschränkt oder verboten werden.

§13 - Copyrightrechte
Auf das alleinige Konzept einer eSPeros-Aktion besteht generell kein Copyright.

§14 - Gültigkeit dieser Regeln
Diese Regeln zählen offiziell zu den AGB von startparadies.de woran sich jeder User halten muss, wenn er an Aktionen mit eSPeros teilnimmt. Verstöße gegen diese Regeln können nach einer entsprechenden Verwarnung zur kompletten Accountsperre, und damit zum Ausschluss aus der SP-Community führen.

§15 - Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Regeln unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Regeln nicht. Ist eine Regel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Regel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem Zweck und wirtschaftlich gewollten der unwirksamen Bedingung möglichst nahe kommt.

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