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Unwirksame Bestimmung in den Regeln zur Nutzung der eSPeros |
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Hallo,
ich habe eine unwirksame Bestimmung in den Regeln zur Nutzung der eSPeros gefunden.
§13 - Copyrightrechte
Auf das alleinige Konzept einer eSPeros-Aktion besteht generell kein Copyright.
Zunächst ist das Copyright eine amerikanische Einrichtung, die somit auf "Angebote" die aus dem deutschen Raum sammen, keine Wirkung entfaltet. Die deutsche entsprechung währe das Urheberrecht.
Das Urheberrecht bezieht sich jedoch ausschließlich auf kultrulle Errungenschaften (also Musik, Videos, Bücher etc.), worunter Verfahren, Konzepte und dergleichen nicht fallen. Außerdem kann nach deutschem Recht (anders als dies beim amerikanischen Copyright der Fall ist) nicht auf das Urheberrecht verzichtet werden. Es würde also grundsätzlich bestehen.
Um Verfahren und dergleichen zu schützen, gibt es die Möglichkeit Patente zu registrieren.
Ich gehe nicht davon aus, das jemand die entstehenden Kosten für eine Patentierung für Aktionen im Rahmen des eSPero Handels aufbringt. So etwas verbieten, kann man jedoch nicht.
Fazit: §13 ist falsch, entfaltet keine Wirkung, ist aber auch überflüssig.
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